Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Humboldt-Universität zu Berlin | Digitales Prüfen | FAQ | FAQ für Prüfende | 2. Informieren | Wer regelt den Nachteilsausgleich (NTA)?

Wer regelt den Nachteilsausgleich (NTA)?

Über den Nachteilsausgleich entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag der Studentin oder des Studenten (vgl. § 109 Absatz 2 ZSP-HU). Es ist sinnvoll, wenn im Antrag nicht nur der NTA begründet, sondern auch ein möglicher NTA genannt wird.