Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Humboldt-Universität zu Berlin | Digitales Prüfen | FAQ | FAQ für Prüfende | 1. Auswählen | Ist bei einer digitalen Klausur (Fernklausur, Präsenzklausur) die Aufsicht Pflicht?

Ist bei einer digitalen Klausur (Fernklausur, Präsenzklausur) die Aufsicht Pflicht?

Wenn in der der Modulbeschreibung und der SPO als Prüfungsform "Klausur" angegeben ist, kann nach §96b auf Antrag beim Prüfungsausschuss die Klausur auch als digitale Präsenzklausur oder Fernklausur durchgeführt werden. Ist dann ein Aufsicht Pflicht?

 

Ja, eine Aufsicht ist bei einer Klausur immer Pflicht. Für alle Varianten einer Klausur ("analoge" Klausur, digitale Präsenzklausur, Fernklausur) ist gemäß § 96b Absatz 1 Satz 3 ZSP-HU eine Aufsicht vorgesehen.

Sollte beim Prüfungsausschuss ein Antrag zu einer Fernklausur mit Verzicht auf Videoaufsicht eingereicht werden, darf er diesem Verzicht auf Videoaufsicht nicht zustimmen. Die Fernklausur kann er genehmigen, da § 96b Absatz 1 Satz 1 ZSP-HU festlegt, dass die in einer fachspezifischen Prüfungsordnung festgelegte Form einer dazu geeigneten Modulabschlussprüfung ganz oder teilweise als digitale Klausur oder als digitale Fernklausur durchgeführt werden kann. Aber eine Klausur bleibt eine Klausur: Es muss eine durchgehende Aufsicht gewährleistet werden.