Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Humboldt-Universität zu Berlin | Digitales Prüfen | FAQ | FAQ für Prüfende | 1. Auswählen | Muss die angebotene Art der Prüfungsdurchführung in beiden Prüfungszeiträumen identisch sein?

Muss die angebotene Art der Prüfungsdurchführung in beiden Prüfungszeiträumen identisch sein?

Ja.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß § 107a Absatz 1 Satz 4 ZSP-HU zu gewährleisten, dass die Grundsätze eines fairen Prüfungsverfahrens eingehalten werden. Wenn nicht auf andere Weise - und zwar gerichtsfest - sichergestellt ist, dass die Prüfungsanforderungen dieselben sind, muss für beide Prüfungszeiträume dieselbe Durchführungsform festgelegt sein.

Aber auch wenn das Präsidium gemäß § 96d ZSP-HU außergewöhnliche Umstände festgestellt hat und von der Möglichkeit zur Abweichung von der in der fachspezifischen Prüfungsordnung festgelegten Prüfungsform Gebrauch gemacht wird, müssen die fachlichen Anforderungen der Modulabschlussprüfung gewahrt bleiben; insbesondere bleibt die Anzahl der der Modulabschlussprüfung zugeordneten Leistungspunkte unberührt.