Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Prüfungen einsehen

Einsichtnahme in Prüfungsleistungen ist ein studentisches Recht, das auch die Voraussetzung für das sog. Gegenvorstellungsverfahren bildet.

 

Studierenden steht gemäß § 117 ZSP-HU das Recht zu, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen, die zu ihren Prüfungen geführt werden. Für die digitalen (schriftlichen) Prüfungen ergibt sich u.U. somit die Notwendigkeit, nach einer Prüfung die Einstellungen im Prüfungskurs (vorübergehend) so zu verändern, dass eine datenschutzkonforme individuelle Einsichtnahme in Prüfungsleistung und Bewertung möglich ist.

 

Einstellungen im Prüfungskurs

Vor und während der Prüfung sind die Prüfungskurse so eingerichtet, dass Studierende während der Prüfung keine Bewertungen oder Feedback sehen können. In wenigen Schritten können Sie die Voraussetzung schaffen, dass nun die Prüfungsergebnisse für die Kursteilnehmer*innen einsehbar sind (vgl. dazu "Prüfungseinsicht für die Studierenden organisieren" im Informationskurs des Prüfungsmoodles).

Vor der Prüfungseinsicht müssen Sie ggf. den Prüfungskurs wieder sichtbar schalten. Studierende können ihre Bewertungen in der Bewertungsübersicht des Kurses einsehen oder auch innerhalb der jeweiligen Aktivität Test oder Aufgabe.

 

Formen der Prüfungseinsicht

"Sprechstunde" per Videeokonferenz

Am vereinbarten Termin treffen Sie sich mit dem Studenten oder der Studentin online mittels einer Videokonferenzsoftware (HU-Zoom, BBB) und geben Ihren Bildschirm frei. Im Gespräch erläutern Sie die Prüfungsergebnisse sowie die Bewertung und beantworten aufkommende Fragen. Bitte bachten Sie, dass es theoretisch möglich ist, dass der Student oder die Studentin Ihr gemeinsames Gespräch mit externer Software aufzeichnet oder doch zumindest von einzelnen Ansichten einen Screenshot anfertigt. Die ausschließlich auf die Prüfungsleistung bezogene Speicherung (Screenshot) ist grundsätzlich nicht verboten, da Studierende lt. ZSP-HU (§117, Abs. 1, Satz 2) die Unterlagen vervielfältigen können.

 

Kurseinsicht für alle

Sie legen einen Zeitraum fest, in dem alle Teilnehmer*innen im Prüfungskurs Einsicht in ihre individuelle Prüfungsleistung nehmen können. Dazu muss der Kurs zeitweise wieder auf "sichtbar" gestellt werden.

Wenn die Prüfung mit dem Test-Modul durchgeführt wurde, müssen Sie die Einstellung im Abschnitt "Überprüfungsoptionen" anpassen. Setzen Sie in der Spalte "Wenn der Test abgeschlossen ist" einen Haken bei "Versuch". Ihre Kursteilnehmer*innen können dann den Test aufrufen und haben einen Link "Überprüfung". Sie sehen ihre eigenen Antworten und die jeweils vergebenen Punkte. Wenn Sie Kommentare vergeben haben, dann sehen sie diese ebenfalls.

Am Ende des Einsichtzeitraumes stellen Sie den Kurs bitte wieder auf nicht "sichtbar", so dass er von Kursteilnehmer*innen nicht mehr aufgerufen werden kann.

 

Kurseinsicht für ausgewählte Kursteilnehmer*innen

Im Prinzip gelten dieselben Regeln wie bei der Kurseinsicht für alle. Allerdings schränken Sie in diesem Fall den Zugang zur Einsicht auf die Personen ein, die sich bei Ihnen zur Kurseinsicht gemeldet haben. Dazu bilden Sie unter den Teilnehmer*innen Gruppen. Im Anschluss stellen Sie im Abschnitt der Prüfung als Zugangsvoraussetzung die Voraussetzung Gruppe ein, so dass nur die von Ihnen zugelassene Gruppe die Prüfungen sehen und damit auch einsehen kann.